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Urteil in Vorarlberg: Betrunken im E-Auto zu schlafen ist kein Alkohol am Steuer

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg entscheidet: Betrunken im E-Auto zu schlafen zählt nicht als Fahrtantritt. Der Fall wandert nun wohl zum Höchstgericht

Veröffentlicht von DER STANDARD. Weitere Zeitungen fügen wir hinzu, sobald sie berichten.

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  1. DER STANDARDÖsterreich

    Urteil in Vorarlberg: Betrunken im E-Auto zu schlafen ist kein Alkohol am Steuer

    Landesverwaltungsgericht Vorarlberg entscheidet: Betrunken im E-Auto zu schlafen zählt nicht als Fahrtantritt. Der Fall wandert nun wohl zum Höchstgericht

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