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Nach den Krawallen in Zürich: Ob die beiden verhafteten und mit Freiheitsstrafen belegten jungen Männer ins Gefängnis müssen, ist nicht sicher

In der Nacht auf Sonntag hat die Kantonspolizei unter Hunderten von Randalierern zwei festgenommen. Die ausgesprochenen Strafbefehle, die beide mit Gefängnisstrafen belegt, können angefochten werden.

Veröffentlicht von NZZ. Weitere Zeitungen fügen wir hinzu, sobald sie berichten.

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  1. NZZSchweiz

    Nach den Krawallen in Zürich: Ob die beiden verhafteten und mit Freiheitsstrafen belegten jungen Männer ins Gefängnis müssen, ist nicht sicher

    In der Nacht auf Sonntag hat die Kantonspolizei unter Hunderten von Randalierern zwei festgenommen. Die ausgesprochenen Strafbefehle, die beide mit Gefängnisstrafen belegt, können angefochten werden.

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