Nach den Krawallen in Zürich: Ob die beiden verhafteten und mit Freiheitsstrafen belegten jungen Männer ins Gefängnis müssen, ist nicht sicher
In der Nacht auf Sonntag hat die Kantonspolizei unter Hunderten von Randalierern zwei festgenommen. Die ausgesprochenen Strafbefehle, die beide mit Gefängnisstrafen belegt, können angefochten werden.
Wie das Medium über dieses Thema berichtet
- NZZSchweiz
Nach den Krawallen in Zürich: Ob die beiden verhafteten und mit Freiheitsstrafen belegten jungen Männer ins Gefängnis müssen, ist nicht sicher
In der Nacht auf Sonntag hat die Kantonspolizei unter Hunderten von Randalierern zwei festgenommen. Die ausgesprochenen Strafbefehle, die beide mit Gefängnisstrafen belegt, können angefochten werden.


