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Kolumne „Mein UrteiL“: Als Geschäftsführer abberufen, als Arbeitnehmer geschützt?

Wer eine GmbH führt, fällt nicht unter den allgemeinen Kündigungsschutz. Doch gibt es Entlassungssituationen, in denen das anders ist. Für Unternehmen können sie teuer werden.

Veröffentlicht von FAZ. Weitere Zeitungen fügen wir hinzu, sobald sie berichten.

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  1. FAZDeutschland

    Kolumne „Mein UrteiL“: Als Geschäftsführer abberufen, als Arbeitnehmer geschützt?

    Wer eine GmbH führt, fällt nicht unter den allgemeinen Kündigungsschutz. Doch gibt es Entlassungssituationen, in denen das anders ist. Für Unternehmen können sie teuer werden.

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